Unsere Organe
Der Landesverband wird von drei Organen verwaltet: der Mitgliederversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand.
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Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Sie wählt aus ihren Reihen gemäß § 14 der Satzung der Diakonie Hessen die Versammlungsleitung. Aktuell ist dies:
Versammlungsleiter:
Ernst Walter Görisch (Erster stellv. Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz)
Stellvertretende Versammlungsleiterin:
Pfarrerin Katrin Wienold-Hocke (Pröpstin des Sprengels Kassel)
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates entgegen, genehmigt die Feststellung der Jahresrechnung und wählt aus ihrer Mitte bis zu sieben Personen in den Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird gemäß § 17 der Satzung der Diakonie Hessen durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz. Dies sind aktuell:
- Pfarrer Maik Dietrich-Gibhardt (Vorsitzender)
- Dekanin Dr. Dorette Seibert (Stellvertretung)
Mitglieder des Aufsichtsrats:
gewählt aus dem Kirchengebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Pfr. Maik Dietrich-Gibhardt (Hephata Hessisches Diakoniezentrum, Schwalmstadt)
- Dr. Jochen Gerlach (Ev. Altenhilfe Gesundbrunnen e.V. Hofgeismar)
- Dr. Christian Geyer (Bathildisheim e.V., Bad Arolsen)
- Martina Heide-Ermel (Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e. V., Marburg)
- Martina Tirre (Stiftung Kurhessisches Diakonissenhaus Kassel)
- Andrea Röth (Aufwind, Verein für seelische Gesundheit e.V., Eschwege)
gewählt aus dem Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
- Pfr. Gerd Biesgen (Stiftung Scheuern, Nassau)
- Christian Fuhrmann (Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie)
- Maike Henningsen (Mission Leben gGmbH)
- Jörg Marx (Agaplesion gemeinnützige AG, Frankfurt am Main)
- Dekanin Dr. Dorette Seibert (Dekanat Vogelsberg)
- Jörg Wiegand (EVIM – Evang. Verein für Innere Mission in Nassau, Wiesbaden)
benannt von der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Oberlandeskirchenrätin Claudia Brinkmann-Weiß
- Dekanin Petra Hegmann
- Oberlandeskirchenrätin Dr. Anne-Ruth Wellert
benannt von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
- Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf
- Oberkirchenrat Jo Hanns Lehmann
- Oberkirchenrat Christian Schwindt
benannt vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretung
- Christopher Flohr
- Reiner Friele
Sonstige Mitglieder des Aufsichtsrats mit beratender Stimme:
- Ernst Walter Görisch, Pröpstin Katrin Wienold-Hocke
gem. § 17 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung (= (stellvertretende(r)) Vorsitzende(r) der Mitgliederversammlung) sowie - Pfarrer Carsten Tag, Dr. Harald Clausen
gem. § 19 Abs. 2 der Satzung (= Vorstand)
Aufgaben des Aufsichtrats
Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstandes und trägt die Verantwortung dafür, dass dessen Arbeit gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie der Zwecke und Aufgaben gemäß § 3 dieser Satzung durchgeführt wird. Der Aufsichtsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- allgemeine Richtlinien und Musterordnungen zur Durchführung der diakonischen Arbeit zu beschließen;
- auf Vorschlag des Vorstandes über die Aufnahme neuer Arbeitsgebiete zu beschließen;
- die Mitglieder des Vorstandes zu berufen und abzuberufen. Der Aufsichtsrat kann deren Amtszeit befristen; Wiederwahl ist zulässig. Die Berufung und Abberufung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die gesetzlichen Regelungen der beteiligten Landeskirchen über die Mitwirkung kirchlicher Organe an der personellen Besetzung des Vorstandes und die kirchenrechtliche Stellung der berufenen Vorstandsmitglieder bleiben unberührt;
- vorbehaltlich kirchengesetzlicher Vorgaben über den Inhalt und die Gestaltung der Dienst-verträge für Vorstandsmitglieder zu entscheiden und den Vorsitz im Vorstand festzulegen;
- die Geschäftsordnung des Vorstandes zu genehmigen;
- die Berichte des Vorstandes entgegenzunehmen;
- den vom Vorstand vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes zu beschließen und den Jahresabschluss festzustellen;
- die jährliche Wirtschaftsprüfung in Auftrag zu geben und den Bericht über das Ergebnis entgegenzunehmen;
- die Durchführung besonderer Prüfungen bei Mitgliedern zu veranlassen, bei denen Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung bestehen oder bei denen wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgetreten sind;
- über die Aufnahme neuer Mitglieder und den Ausschluss von Mitgliedern zu beschließen;
- die Rechenschaftsberichte für die Mitgliederversammlung zu erstellen;
- über die Übernahme kirchengesetzlicher Regelungen zu beschließen;
- Beschlussvorlagen zur Festsetzung der Mitgliedsbeiträge zu erstellen;
- die Verteilung von Mitteln zur Förderung der diakonischen Arbeit auf Vorschlag des Vorstandes vorzunehmen;
- die Bestellung von besonderen Vertretern des Vereins und die Festsetzung ihrer Befugnisse vorzunehmen.
Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen:
- über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie die Übernahme von Bürgschaften und vergleichbarer wirtschaftlicher Verpflichtungen, soweit sie eine vom Aufsichtsrat festzulegende Wertgrenze überschreiten;
- die Gründung bzw. Einstellung von Gesellschaften, der Aufbau bzw. die Rückführung von Beteiligungen an Gesellschaften und die Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen, soweit damit finanzielle oder wirtschaftliche Verpflichtungen oder Risiken verbunden sind;
- der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
- anderer Rechtsgeschäfte des Vorstandes, soweit sich der Aufsichtsrat eine Zustimmungspflicht ausdrücklich vorbehalten hat.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei Personen und wird gebildet von Pfarrer Carsten Tag (Vorsitzender) und Dr. Harald Clausen.
Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand leitet die Diakonie Hessen nach Maßgabe der von der Mitgliederversammlung und dem Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze und Richtlinien. Er führt die laufenden Geschäfte und ist für den Vollzug der Beschlüsse verantwortlich, die die anderen Organe im Rahmen ihrer Zuständigkeit getroffen haben. Soweit nach dieser Satzung keine andere Zuständigkeit begründet ist, ist der Vorstand zuständig. Der Vorstand hat gemäß § 21 der Satzung insbesondere folgende Aufgaben:
- die Interessen des Diakonischen Werkes und seiner Mitglieder im Sinne der Verantwortung als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege wahrzunehmen;
- die Tätigkeit der Organe des Werkes zu unterstützen und deren Sitzungen durch regelmäßige Berichte sowie die Erarbeitung von Vorlagen, insbesondere des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses, vorzubereiten;
- die zuständigen kirchlichen Organe in allen Fragen der diakonischen Arbeit zu beraten und zu unterstützen und an deren Entscheidungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken;
- die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen;
- zeitgemäße Konzeptionen diakonischer Arbeit zu entwickeln und für ihre Umsetzung in der Praxis Sorge zu tragen;
- die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden zu führen und ihnen gegenüber die Befugnisse des Werkes als Dienst- und Arbeitgeber wahrzunehmen, soweit keine andere Zuständigkeit begründet ist.