Für Demokratie und Menschenrechte
Wie wir mit Rechtspopulismus umgehen
Rechtspopulismus ist und bleibt für die Diakonie eine tägliche Herausforderung. Die Frage, wo klare Grenzen gesetzt werden und an welcher Stelle Gelassenheit der bessere Weg ist, um Populist*innen und Extremist*innen nicht in die Hände zu spielen, muss in jedem Einzelfall beantwortet werden. Als lernende Organisation orientieren wir unser Handeln an unseren Grundwerten und Erfahrungen.
Was für uns aber unverrückbar ist: Wir argumentieren und handeln auf evangelischer Grundlage. Unsere Arbeit geschieht auf Basis unseres christlichen Menschenbildes und des Leitbildes einer solidarischen Gesellschaft. Darum hilft die Diakonie jedem Menschen, der Hilfe braucht – auch dann, wenn er seine Not selbst verschuldet hat. Darum ist die Diakonie Anwältin der Schwachen, darum stehen die Angebote der Diakonie allen Menschen offen, unabhängig von Hautfarbe und Geschlecht, Weltanschauung und Religion. Darum duldet die Diakonie in ihren Einrichtungen auch keine Diskriminierung. Die Diakonie wendet sich gegen jede Form von Rassismus und Antisemitismus, Ausgrenzung und anderer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Handreichungen zum Umgang mit Rechtspopulismus
Die Diakonie und ihre Landesverbände haben verschiedene Broschüren zum Umgang mit Rechtspopulismus herausgegeben:
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Handreichung der Diakonie Deutschland zum Umgang mit Rechtspopulismus und Rechtsextremismus PDF (248 KB)
- Was wäre, wenn...? Sozialpolitik: Positionen der AfD und der Diakonie im Vergleich von der Diakonie Mitteldeutschland
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Zusammen streiten. Miteinander reden. Haltung zeigen. Vom Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz PDF (511 KB)
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 ist bereits Bundestagswahl. Die Kirchen und Diakonie setzen mit ihren Kampagnen ein Zeichen für Demokratie. Unter dem Motto „Für alle. Mit Herz und Verstand“ rufen die Kirchen die Bevölkerung auf, durch aktive Teilnahme an den Wahlen die Demokratie zu stärken. Die Diakonie sagt: #Sozialwählen und zeigt ihre sozialpolitischen Forderungen für eine soziale Demokratie auf.
Achtung: Frist für Briefwahl verkürzt
Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte. Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, bei dieser Wahl den verkürzten Briefwahlzeitraum zu berücksichtigen. Interessenten an der Briefwahl müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
Nur etwa zwei Wochen Zeit für Briefwahl
Die meisten Wahlämter rechnen damit, dass die Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 beginnt. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Breites Bündnis veröffentlicht Positionspapier
Mit den Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 läuft die Bundeskoalition Gefahr, den Sozialstaat zu schwächen. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Sozialverbänden fordert die Diakonie Deutschland die Bundesregierung auf, bei den Haushaltsverhandlungen nicht den Rotstift bei den Sozialausgaben anzusetzen, sondern in die soziale Infrastruktur zu investieren (Zum Positionspapier). In Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche, Krisen und großer Unsicherheit brauchen wir mehr und nicht weniger soziale Sicherheit und soziale Infrastruktur, Gemeinsinn und Perspektiven, so die Meinung des Bündnisses. Gute Arbeit, soziale Sicherheit und eine gute Daseinsvorsorge, die Teilhabe für alle Menschen garantiert, wirken nachhaltig gegen Rechtsextremismus und die soziale Spaltung der Gesellschaft.
Wahlrecht für wohnungslose Menschen
Menschen, die keine Wohnung zum Leben haben oder sich in sehr prekären Wohnverhältnissen befinden, ist die Teilhabe an vielen Lebensbereichen erschwert oder gar verunmöglicht. Egal ob es um existenzielle Grundbedürfnisse wie Gesundheit, um das Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes, das Pflegen sozialer Kontakte oder um vieles Weiteres geht – ohne Wohnung müssen Menschen hier oftmals Diskriminierung und Ausschluss erfahren. Auch an der Wahlurne setzt sich das fort. So sind wohnungslose Menschen gar völlig von Kommunalwahlen ausgeschlossen.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar sind wohnungslose Menschen zwar nicht per se ausgeschlossen, der Zugang dazu ist aber alles andere als niedrigschwellig. Denn wer keine ordentliche Meldeadresse besitzt, ist in der Regel auch nicht im örtlichen Wählerverzeichnis vermerkt. In dieses muss sich mindestens vier Wochen vor der Wahl beim jeweiligen Wahlamt persönlich und mit gültigem Ausweisdokument eingetragen werden. Wegen der verkürzten Vorbereitungszeit haben wohnunslose Menschen bei der Bundestagswahl sogar nur bis zum 31. Januar Zeit sich zu registrieren. Für viele wohnungslose Menschen ist das eine zu hohe Hürde oder ihnen fehlt es ganz grundsätzlich an Information dazu, wie sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.
Die Möglichkeiten, die politischen Verhältnisse mit der eigenen Stimmabgabe mitzubestimmen, ist für Menschen ohne Wohnung an dieser Stelle also voraussetzungsvoll. Gleichzeitig sind sie es, die Verfehlungen von bspw. Wohnungs- oder Sozialpolitik mitunter am härtesten zu spüren bekommen. Dass Menschen in Wohnungsnot auch mitbestimmen wollen, zeigt sich zum Beispiel in den verschiedenen Einrichtungen der Diakonie Hessen, die beteiligungsorientierte Konzepte verfolgen. In Bezug auf anstehende Wahlen, egal ob auf europäischer oder kommunaler Ebene, gilt es also ermöglichende Strukturen zu schaffen, die die besondere Situation von Menschen in Wohnungsnot berücksichtigen, sodass auch diese niedrigschwellig ihre Stimme abgeben können.
Demokratie im Alltag leben. Umgang mit extremistischen Positionen im Arbeitsumfeld
Gegen Rechtsextremismus aktiv werden
Rechtsextremist*innen sagen unserer Demokratie den Kampf an. Mit der Kampagne „Noch kannst Du …!“ wollen die Stiftung gegen Rassismus, die Diakonie Hessen und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz dazu ermutigen, alle demokratischen Rechte bis hin zum Wahlrecht zu nutzen, um sich dieser Bedrohung entgegenzustellen. Sie stellen Online- und Printmaterialien zum Motto "Noch kannst Du...!" zur Verfügung, mit denen über Social Media-Kanäle und im öffentlichen Raum für die Bedrohung von Rechtsaußen sensibiliert werden soll.
Widerspruch gegen Rechtsaußen braucht es im Alltag, bei Klassenfesten, Familienfeiern und Betriebsausflügen, in der Straßenbahn und an der Supermarktkasse, im Verein und in der Nachbarschaft. Genauso wie ein aktives Eintreten für demokratische Parteien bei den anstehenden Wahlen auf kommunaler Ebene, in den Bundesländern und zum Europäischen Parlament.
Die Kampagnenmaterialien (Sharepics, Aufkleber, Abrisszettel und Plakate) und das Kampagnen-Statement können über die Homepage www.noch-kannst-du.de heruntergeladen und bestellt werden.
Kontakt
Dr. Melanie Hartmann
Leitung Existenzsicherung, Armut, Gemeindediakonie
melanie.hartmann@diakonie-hessen.de 069 79476272