Geldauflagen für nachhaltige Hilfe
Die Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V. ist im Verzeichnis der Geldauflagenempfänger gelistet. Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Abwicklung und benachrichtigen Sie zeitnah bei Eingang - oder Nichteingang - der zugewiesenen Geldauflagen. Die zuständigen Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften werden von uns jeweils am Jahresanfang über die Höhe der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen des abgelaufenen Kalenderjahres informiert.
Geldauflagen werden ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet. Selbstverständlich können Sie den Verwendungszweck auch näher eingrenzen, beispielsweise für die Straffälligenhilfe oder die Suchtberatung.
Die Diakonie Hessen ist den strengen Transparenz-Standards von Diakonie und Caritas verpflichtet. Wir sind zudem Unterzeichner der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne spezielle Überweisungsträger für Geldauflagen, Aufkleber mit den wesentlichen Daten und weiteres Informationsmaterial zur Verfügung.
Informationen für Zahlungspflichtige
Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der korrekten und fristgerechten Überweisung helfen.
Auf welches Konto müssen Sie überweisen?
Bitte überweisen Sie Bußgelder und Geldauflagen ausschließlich auf folgendes Konto:
Diakonie Hessen
Evangelische Bank
IBAN: DE39 5206 0410 0004 0020 08
BIC: GENODEF1EK1
Was müssen Sie beachten?
- Bitte geben Sie immer die zuweisende Stelle und das festgelegte Aktenzeichen an! Nur so können wir Ihre Zahlung eindeutig zuzuordnen und dem Gericht den fristgerechten Eingang bestätigen.
- Für Ihre Zahlung dürfen wir keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, da es sich nicht um eine freiwillige Spende handelt.
- Wir informieren das Gericht oder die Staatsanwaltschaft schriftlich über jede Ihrer Zahlungen.
- Wir dürfen nicht mit Ihnen über den Aufschub der Zahlung oder Ratenzahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Gericht.
- Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Silke Hartung unter der Telefonnummer 069 7947-6240 oder senden Sie eine E-Mail an silke.hartung@diakonie-hessen.de.