Geldauflagen für nachhaltige Hilfe

Die Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V. ist im Verzeichnis der Geldauflagenempfänger gelistet. Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Abwicklung und benachrichtigen Sie zeitnah bei Eingang - oder Nichteingang - der zugewiesenen Geldauflagen. Die zuständigen Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften werden von uns jeweils am Jahresanfang über die Höhe der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen des abgelaufenen Kalenderjahres informiert.  

Geldauflagen werden ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet. Selbstverständlich können Sie den Verwendungszweck auch näher eingrenzen, beispielsweise für die Straffälligenhilfe oder die Suchtberatung. 

Die Diakonie Hessen ist den strengen Transparenz-Standards von Diakonie und Caritas verpflichtet. Wir sind zudem Unterzeichner der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International. 

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne spezielle Überweisungsträger für Geldauflagen, Aufkleber mit den wesentlichen Daten und weiteres Informationsmaterial zur Verfügung. 

Informationen für Zahlungspflichtige

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der korrekten und fristgerechten Überweisung helfen.  

Auf welches Konto müssen Sie überweisen?  

Bitte überweisen Sie Bußgelder und Geldauflagen ausschließlich auf folgendes Konto: 

Diakonie Hessen 
Evangelische Bank 
IBAN: DE39 5206 0410 0004 0020 08 
BIC: GENODEF1EK1 

Was müssen Sie beachten? 

 

Kontakt

Silke Hartung

Förderwesen, Fundraising, Stiftungen

Silke.hartung@diakonie-hessen.de 069 79476240

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