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Suchtberatung stärken – Gesundheit schützen

5. bundesweiter Aktionstag Suchtberatung „Suchtberatung – Kommunal Wertvoll“

13.11.2024

Am 14. November findet der 5. bundesweite Aktionstag Suchtberatung „Suchtberatung – Kommunal Wertvoll“ statt

Der Aktionstag zielt darauf ab, deutschlandweit auf die Bedeutung der Suchtberatungsstellen aufmerksam zu machen und die Öffentlichkeit über deren Arbeit und Angebote zu informieren.

Obwohl ihre Arbeit von großer Bedeutung ist, haben die Suchtberatungsstellen jedes Jahr Schwierigkeiten, genügend finanzielle Mittel zu sichern, um die steigende Nachfrage zu erfüllen. Ende September 2024 veröffentlichte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) einen Bericht, der zeigt, dass drei Viertel der Einrichtungen in diesem Jahr ihre Kosten nicht decken können und mehr als die Hälfte gezwungen ist, ihre Angebote zu reduzieren.
Die gravierenden finanziellen Probleme, zusammen mit dem Fachkräftemangel, haben bereits zur Schließung einiger Suchtberatungsstellen geführt. Diese Einrichtungen leisten jedoch für die Gesellschaft eine unverzichtbare Hilfe: Sie retten Leben, begleiten und stabilisieren abhängigkeitskranke Menschen in Krisen und unterstützen hilfesuchende Angehörige. In Hessen haben im Jahr 2023 über rund 22.000 Personen mit einer Suchtproblematik sowie Angehörige und andere Personen aus dem sozialen Umfeld die Unterstützung der ambulanten Suchthilfe in Hessen gesucht.
Suchtberatungsstellen halten eine Vielzahl verschiedener Angebote vor. Hierzu gehört auch ein spezieller und wichtiger Bereich; die betriebliche Suchthilfe. Suchtberatungsstellen sorgen dafür, dass sich Arbeitsunfälle und Ausfälle aufgrund alkoholbezogener Krankschreibungen reduzieren, Konflikte am Arbeitsplatz vermieden oder Arbeitsplatzverlust verhindert werden kann. Es ist jedoch zu erwarten, dass weitere Suchtproblematiken in Unternehmen hinzukommen werden, wie zum Beispiel der Konsum von Cannabis im Arbeitsumfeld.

Durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) und damit die teilweise Legalisierung von Cannabis, stehen viele Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen vor der Frage, wie sie mit dem Konsum von Cannabis im Betrieb umgehen sollen und was arbeitsrechtlich zu beachten ist. Arbeitgeber stehen damit vor der Herausforderung, klare Richtlinien zu entwickeln und umzusetzen, um die Sicherheit im Betrieb und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
„Angesichts der sich abzeichnenden Fachkräftesituation wird es immer wichtiger, dass niemand berauscht zur Arbeit erscheint oder erkrankt. Jedes Unternehmen sollte daher ein großes

Interesse daran haben, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu fördern“, sagt Susanne Schmitt, Geschäftsführerin der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen. „Unternehmen sollten verstärkt in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung investieren, wozu auch Suchtprävention und -beratung gehören. Dies kann nur gelingen, wenn die Angebote der Suchthilfe auch zukünftig vorgehalten und in Anspruch genommen werden können. Die Suchthilfe braucht unbedingt neue Wege der Finanzierung, um ihre unverzichtbaren Arbeitsfelder sicherzustellen und zu stabilisieren.“
Zum Aktionstag Suchtberatung veranstaltet die HLS am 14. November ein Webinar zum Arbeitsfeld der Betrieblichen Suchthilfe unter dem Titel „Betriebliche Suchthilfe und das Konsumcannabisgesetz“. Referentin ist Marion Santl von der Fachambulanz für Suchtprobleme und dem Referat Suchthilfe und Sozialpsychiatrie der Caritas Regensburg.

 

Kontakt für Presse-Rückfragen

Susanne Schmitt
Geschäftsführerin Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS)
Telefon: 069-71 37 67 77 oder 0163 5969 621

Hintergrund

Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) ist der Zusammenschluss der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Mitgliedsorganisationen, die auf dem Gebiet der Suchtprävention und der Suchthilfe tätig sind. In der HLS sind nahezu alle hessischen Einrichtungen der Suchtprävention und Suchthilfe organisiert: 200 Einrichtungen im professionellen Bereich sowie 550 Selbsthilfegruppen. Die HLS finanziert sich aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, Spenden und Bußgeldern.

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