Kinderrechte endlich ins Grundgesetz!
Diakonie Hessen unterstützt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ und fordert, die Kinder- und Jugendrechte auch auf Bundesebene festzuschreiben
13.02.2025
Kinderrechte sind unantastbar
Vor der Bundestagswahl am 23. Februar fordert das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ die künftige Bundesregierung auf, auch auf Bundesebene die Rechte von Kindern und Jugendlichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Diakonie Hessen unterstützt das Bündnis und ihre Forderung. „Der demokratische Grundkonsens droht in unserer Gesellschaft verloren zu gehen. Es braucht eine klare Haltung und konsequentes Handeln“, sagt Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. „Kinderrechte sind unantastbar. Darum gehören sie in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.“ Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 angenommen und in Kraft gesetzt. Seitdem wird die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gefordert. Bis heute erfolgte keine konsequente und vollständige Umsetzung der Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteilung.
Land Hessen bereits vorangegangen
In Hessen wurden die Kinder- und Jugendrechte seit einer Volksabstimmung zur Wahl des 20. Hessischen Landtags 2018 in die Landesverfassung aufgenommen. Carsten Tag: „Wir sind auf Landesebene schon vorangeschritten. Doch noch immer werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Bundesebene zurückgestellt. Es ist wichtiger denn je, dass wir jetzt handeln und die Kinder- und Jugendrechte bundesweit festschreiben. Lassen Sie uns nicht länger warten, sondern alles daransetzen, dass die Kinder- und Jugendrechte auch in unserem Grundgesetz Eingang finden.“
Im Sinne der Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention konnten durch die Verfassungsänderung in Hessen Schutz- und Förderrechte sowie ein altersgemäßes Recht auf Mitbestimmung bestätigt und gestärkt werden. „Die verfassungsrechtliche Verankerung ist als ein klares Bekenntnis der erwachsenen Zivilgesellschaft in Hessen zu den Kinder- und Jugendrechten zu sehen. Zahlreiche Maßnahmen tragen mittlerweile dazu bei, dass die Kinderrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Praxis umgesetzt und gelebt werden. Dennoch besteht auch in Hessen weiterhin Bedarf an einer stärkeren und kontinuierlichen Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere auch mit Blick auf junge Menschen mit Behinderung“, sagt der Vorstandsvorsitzende Carsten Tag abschließend.
Was hat sich in Hessen konkret verändert?
- Hessen hat eine Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.
- Die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte wird nun nach einer längeren Durststrecke und konzeptionellen Anpassungen vom Land regelhaft gefördert
- Städte und Kommunen sind aufgerufen, Beteiligungsformen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Jugendforen zu entwickeln, die es jungen Menschen ermöglichen, aktiv an Entscheidungen mitzuwirken, die sie betreffen.
- Regelmäßige Berichte und Evaluierungen durch unabhängige Institutionen und die Landesregierung helfen dabei, die Einhaltung der Kinderrechte zu überprüfen und Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.
- Seit September 2024 gibt es in Hessen eine Enquetekommission zur Jugendbeteiligung, die sich mit den Möglichkeiten zu Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzt. Ziel ist ein Abschlussbericht mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Diakonie Hessen und die Kinder- und Jugendrechte
Die Diakonie Hessen setzt sich schon seit langem für eine umfassende Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ein. Nach der Aufnahme der Kinder- und Jugendrechte in die hessische Verfassung griff die Diakonie Hessen 2020 und 2021 in vielfältigen Aktionen und Formaten ihre Forderungen für eine umfassende Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte auf. Unter dem Motto „UNERHÖRT! DIESE KINDER. Ja zu Kinder- und Jugendrechten“ zeigte der Wohlfahrtsverband, wo und wie diese weiter bekannt gemacht und verwirklicht werden können. So hat die Diakonie Hessen unter anderem in einem Positionspapier ihre Forderungen zur Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte zusammengefasst. Eine der wesentlichen Forderungen des Verbandes ist, dass die von der UNO bereits 1989 verabschiedete Kinderrechtskonvention in allen Lebensbereichen umgesetzt wird. Zum Positionspapier
Zur Webseite des Aktionsbündnisses: Kinderrechte ins Grundgesetz | Aktionsbündnis Kinderrechte
Die Pressemitteilung des Aktionsbündnisses in voller Länge:
Aktionsbündnis fordert: Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz!
Das Aktionsbündnis "Kinderrechte ins Grundgesetz" plädiert im Vorfeld der Bundestagwahl noch einmal nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Mit einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, dass Kinderrechte stärker als bisher zu einem Kompass für politisches Handeln werden. Langfristig wird damit eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen. Kinder in Deutschland können so besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen ansonsten nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft. Die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.
Das Aktionsbündnis "Kinderrechte ins Grundgesetz" weiß mit seiner Forderung eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter sich. In einer vor kurzem veröffentlichten repräsentativen Forsa-Umfrage für das Deutsche Kinderhilfswerk hatten 73 Prozent der Befragten die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung gesehen.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:
"Kinder haben Rechte - und die müssen endlich im Grundgesetz verankert werden. Wir rufen alle Parteien dazu auf, sich im Bundestagswahlkampf klar für die Aufnahme der Kinderrechte einzusetzen. Nur so stellen wir sicher, dass das Wohl von Kindern bei politischen Entscheidungen wirklich im Mittelpunkt steht und sie den Schutz und die Förderung bekommen, die sie brauchen."
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:
"Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb braucht es im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen."
Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:
"Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsorientierte Politik. Damit würde die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen gewährleistet und ihre Anliegen in politischen Entscheidungen gehört. Investitionen in ihr Recht auf Schutz, Bildung und Gesundheit sind zugleich Investitionen in die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft."
Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:
"Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut und zu viele müssen Diskriminierung, Gewalt oder Vernachlässigung erleiden. Nach wie vor hängen die Bildungschancen eines Kindes und ein gesundes Aufwachsen zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um die Folgen sozialer Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten, zuhause und in den Bildungseinrichtungen, und zwar von Anfang an."
Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell "Kinderrechte ins Grundgesetz - aber richtig!" wurde im Jahre 2021 von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.