Gewaltopfer brauchen Schutz – Hessen muss sich dafür einsetzen!
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen fordert die Hessische Landesregierung dazu auf, im Bundesrat für das Gewalthilfegesetz zu stimmen
11.02.2025
Erstmals Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung möglich
Fast jeden Tag kommt in unserem Land eine Frau durch Gewalt ums Leben. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland mehr als 180.000 Frauen und Mädchen Opfer häuslicher Gewalt. In Hessen waren es knapp 10.000 Frauen und Mädchen.[1] Und das sind nur die gemeldeten Fälle. Ca. 80 % der Opfer von häuslicher Gewalt zeigen die Tat nicht an. Die Gewalt an Frauen und Mädchen nimmt zu – um fast 20 % in den letzten fünf Jahren.[2]
Die Gewalttaten nehmen zu, das Hilfesystem seit Jahrzehnten schon überlastet. Auch in Hessen. Es fehlen tausende Plätze in Frauenhäusern, Beratungsstellen sind überlastet, und die Wartezeiten für einen Platz im Frauenhaus oder für eine Beratung nach einer Vergewaltigung sind viel zu lang. Besonders in ländlichen Gebieten ist die Situation katastrophal: Betroffene werden oft völlig alleingelassen mit ihrem Leid, weil es keine Hilfsangebote gibt. Aufgrund mangelnder Platzkapazitäten müssen Frauenhäuser immer wieder schutzsuchende Frauen mit ihren Kindern abweisen. Laut der „Bundesweiten Frauenhaus-Statistik 2023“ wurden im Jahr 2022 mehr als 10.000 Frauen mit Kindern und mehr als 6.000 Frauen ohne Kinder aufgrund von Platzmangel abgewiesen.[3] Sie bleiben der Gewalt schutzlos ausgeliefert. In Hessen mussten im Jahr 2023 knapp 2.000 Frauen aus Platzmangel von Frauenhäusern abgewiesen werden.[4]
Am 31. Januar 2025 wurde im Bundestag das Gewalthilfegesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird gewaltbetroffenen Frauen und Kindern in Deutschland ab 2032 erstmals ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zugesprochen. Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt besäßen damit einen gesetzlichen Anspruch etwa auf einen kostenfreien Platz in einem Frauenhaus oder Zugang zu kostenfreien Beratungs- und Hilfsangeboten. Der Bund steuert hier 2,6 Milliarden Euro bei, um die Länder zu entlasten, damit das Hilfesystem zeitnah ausgebaut werden kann.
Ob das Gesetz in Kraft tritt, hängt vom Abstimmungsergebnis im Bundesrat ab. Regina Freisberg, Vorsitzende des Liga-Arbeitskreises „Kinder, Jugend, Frauen und Familie“ dazu: „Das Gesetzesvorhaben darf nicht scheitern und erlaubt keinen Aufschub! Wir brauchen hier die Unterstützung der Hessischen Landesregierung. Sie muss für den Gesetzentwurf im Bundesrat stimmen, damit Frauen und Mädchen vor Gewalt geschützt werden. Sie brauchen eine angemessene Versorgung und ein überall erreichbares Hilfesystem. Gewaltschutz für Frauen und Mädchen muss vom Land zur (finanziellen) Priorität gemacht werden.“
Ansprechpartner*innen
Regina Freisberg
Vorsitzende Liga-Arbeitskreis „Kinder, Jugend, Frauen und Familie“
E-Mail: regina.freisberg@caritas-bistum-mainz.de
Tel: 06131 - 2826 230
Andrea Schaller
Sprecherin der Liga-Fachgruppe „Frauen und Familie“
E-Mail: andrea.schaller@diakonie-hessen.de
Tel. 0561 1095-3118
Clara Eul
Referentin im Liga-Arbeitskreis „Kinder, Jugend, Frauen und Familie“
E-Mail: clara.eul@paritaet-hessen.org
Tel. 0163 - 6141 625
Quellen
[1] https://hessen.de/presse/krisenjahr-laesst-kriminalitaet-ansteigen
[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-gewalt-gegen-frauen-2321162
https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/241119_BLBStraftatengegenFrauen2023.html
https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/zahlen-und-fakten.html
[3] https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2024-10-08_Langfassung_Frauenhausstatistik_2023_final.pdf
[4] Antwort Landesregierung auf Große Anfrage der AfD-Fraktion im Hess. Landtag: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/5/01545.pdf