Frühförderung: Neue Rahmenvereinbarung für Hessen abgeschlossen
Nach vier Jahren intensiver Arbeit liegt zum Jahreswechsel überarbeitete Landesrahmenvereinbarung vor
16.01.2025
Für bessere Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen, die Kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Leistungserbringer haben gemeinsam die bestehende Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder grundlegend überarbeitet. Mit dem Jahreswechsel tritt die neue Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Absatz 4 SGB IX in Kraft. Neben inhaltlichen Überarbeitungen wie der Verankerung von offenen niedrigschwelligen Beratungsangeboten für Eltern von Kindern mit Behinderung, die sich ohne bürokratischen Aufwand informieren und fachlich beraten lassen können, wenn sie ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten, wurde in dieser Landesrahmenvereinbarung erstmals auch die Vergütung der medizinisch-therapeutischen Leistungen grundlegend überarbeitet.
Mit der neu abgeschlossenen Landesrahmenvereinbarung wird ab Januar 2025 auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Fachkräften, die Leistungen für Kinder mit Behinderung erbringen, durch die GKV in Hessen und die Kommunalen Spitzenverbände gezielt gefördert. Von dieser gestärkten Zusammenarbeit profierten Familien mit Kindern mit Behinderung, da die notwendigen Unterstützungsleistungen wie z.B. Physiotherapie und Heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung noch passgenauer durch den interdisziplinäre Zusammenarbeit für Kinder mit Behinderung und deren Eltern erbracht werden können. Somit stärkt die Landesrahmenvereinbarung das etablierte flächendeckende und ortsnah vorhandene Netz an Frühförderstellen.
„Die neue Rahmenvereinbarung zur Früherkennung und -förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder setzt ein deutliches Zeichen für Chancengleichheit“, sagt Sozialstaatssekretärin Manuela Strube. „Sie ist ein wichtiger Schritt, um benachteiligte Familien, etwa Alleinerziehende oder Familien mit Fluchtgeschichte, in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen - zum Beispiel mit niederschwelligen Beratungsangeboten“, so Strube weiter.
„Durch die besondere Hilfe und die damit verbundenen Leistungen aus einer Hand unterstützt die Frühförderung von der Geburt bis zum Schuleintritt, wenn die Entwicklung eines Kindes aufgrund einer (drohenden) Behinderung verzögert oder beeinträchtigt ist. Dabei wird die Gesamtpersönlichkeit eines Kindes ganzheitlich gefördert. Mit der Unterzeichnung der neuen Landesrahmenvereinbarung ist die Weiterentwicklung der bisherigen Qualitätsstandards sichergestellt und somit die Arbeit der Frühförderstellen nachhaltig gesichert“, erklärte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV zum Inkrafttreten der neuen Landesrahmenvereinbarung.
Michael Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V., fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr, dass es gemeinsam über die Landesrahmenvereinbarung gelungen ist, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle von noch nicht eingeschulten Kindern mit Behinderung finanziell zu stärken. Wir erhoffen uns davon, dass diese wichtige Zusammenarbeit die Jüngsten in unserer Gesellschaft und deren Familien stärkt und damit mehr Inklusion gelingt.“
Landrätin Anita Schneider, Präsidentin des Hessischen Landkreistages, weist auf die gelingende Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner hin: „Mit Hinblick auf das Wohl der Kinder ziehen in Hessen die Krankenkassen, die Eingliederungshilfeträger wie die Landkreise sowie die Leistungserbringer an einem Strang. Die neue Landesrahmenvereinbarung wird dabei den Anforderungen des Bundesteilhalbegesetzes gerecht und bringt das System der Frühförderung in Hessen auf den aktuellen Stand der Versorgung.“
„Mit der fortentwickelten Rahmenvereinbarung zur Allgemeinen Frühförderung kann die erfolgreiche Zusammenarbeit rechtskreisübergreifend fortgesetzt werden“, sagt der Direktor des Hessischen Städtetages, Stephan Gieseler. „Die gestiegenen Bedarfe von Kindern müssen weiter mit hoch qualifizierten Angeboten gedeckt werden können. Dafür bietet diese Vereinbarung die richtige Grundlage.“