Beine einer Person, die auf einer Bank liegt
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Wohnungslosenbericht der Bundesregierung

Diakonie Deutschland und Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe zum neuen Wohnungslosenbericht

08.01.2025

Die Zahl wohnungsloser Menschen nimmt weiter zu

Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind wohnungslos. Das geht aus dem heute veröffentlichten neuen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung hervor. Im Vergleich zum letzten Wohnungslosenbericht hat sich die Zahl der Menschen, die keinen Mietvertrag und kein eigenes Zuhause haben, somit nahezu verdoppelt. Die meisten von ihnen werden von den Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege untergebracht, etwa ein Fünftel lebt verdeckt wohnungslos bei Freunden und Bekannten oder ohne jede Unterkunft auf der Straße. Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) fordern Bund, Länder und Kommunen auf, ihre Anstrengungen zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit zu verstärken. Eine neue Bundesregierung muss den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit konsequent umsetzen und insbesondere den Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen verbessern.

„Jeder Mensch hat das Recht auf ein sicheres Zuhause – das ist nicht nur ein Grundbedürfnis, sondern auch eine Frage von Würde und Teilhabe“, betont Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Der neue Wohnungslosenbericht zeigt, dass wir vom Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, noch weit entfernt sind. Als Diakonie wollen und werden wir uns nicht an Wohnungslosigkeit gewöhnen. Stattdessen werden wir weiterhin mit unseren Angeboten unterstützen, wo wir können“, erklärt Ronneberger. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit biete eine gute Grundlage für die Aktivitäten der künftigen Bundesregierung. „Das ausgegebene Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, muss Ansporn sein, die Leitlinien des Aktionsplans mit konkreten Maßnahmen zu füllen. Wir brauchen zum Beispiel deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum gerade auch für wohnungslose Menschen. Die Diskriminierung wohnungsloser Menschen auf dem Wohnungsmarkt und strukturelle Barrieren wie negative Schufa-Einträge müssen abgebaut werden. Denn ein Plan allein bringt noch niemandem einen Mietvertrag“, so Ronneberger. 
 
Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender des EBET, fordert, den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit endlich konsequent umzusetzen: „Dass die Bundesregierung in dieser Legislatur erstmals einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit erstellt hat, war ein überfälliges und gutes Signal. Der eingeschlagene Weg muss nun beschleunigt weitergegangen werden. Wir brauchen eine Neuausrichtung der Wohnungspolitik. Wohnungslose Menschen müssen einen deutlich besseren Zugang zu Wohnraum bekommen. Zudem muss die Prävention vor Wohnungsverlust gestärkt werden. Die nächste Bundesregierung wird hierfür Gesetzesänderungen für mehr Mieterschutz umsetzen und notwendige finanzielle Mittel bereitstellen müssen. Andere Länder zeigen uns: Es ist möglich, Obdach- und Wohnungslosigkeit gesellschaftlich zu überwinden.“


Hintergrund:

Der Wohnungslosenbericht gibt Auskunft über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit in Deutschland. Dabei wird zwischen drei Gruppen wohnungsloser Menschen unterschieden: Die größte Gruppe bilden die Menschen, die untergebracht wohnungslos sind, also in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe leben. Laut Statistischem Bundesamt waren das zum Stichtag 31. Januar 2024 insgesamt 439.465 Personen. Dazu kommen rund 47.300 Personen Menschen, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben, sowie etwa 60.400 Personen, die bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten unterkommen, also verdeckt wohnungslos sind. Berücksichtigt man rund 15.600 Doppelerfassungen, leben in Deutschland insgesamt rund 531.600 wohnungslose Menschen. 
 
Nicht als wohnungslos gezählt werden geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten, auch wenn sie ebenfalls über keinen eigenen Wohnraum verfügen. Die Dunkelziffer der wohnungslosen Menschen in Deutschland ist folglich höher als durch den Wohnungslosenbericht ausgewiesen. 
 
Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Als Dach für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit hat die Bundesregierung zudem das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum arbeiten neben Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden weitere an der Mitarbeit interessierte Institutionen gemeinsam und kontinuierlich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans. 

 

 

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