Beratungsstellen besser schützen
Zum Angriff auf die Frankfurter pro familia-Beratungsstelle: Liga Hessen verurteilt Diffamierungen der Mitarbeitenden von Schwangerenberatungsstellen
Schwangerenberatungen unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung
Vor zwei Wochen haben Unbekannte die Hauswand der Pro Familia-Beratungsstelle im Frankfurter Westend mit dem Wort "Mörder" beschmiert. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen fordert die hessische Landesregierung nun auf, den Schutzraum rund um die Beratungsstellen abzusichern. Die Diakonie Hessen ist einer von sechs Spitzenverbänden, die der Liga Hessen angehören. Nachstehend die Pressemitteilung im Wortlaut:
Anerkannte Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Hessen bieten unabhängige Beratung im Konfliktfall sowie zu Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung – für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung.
Kürzlich wurde die pro familia-Beratungsstelle in Frankfurt Ziel einer mutmaßlich gezielten Attacke: Unbekannte beschmierten die Außenwand der Einrichtung. Schon seit Jahren sehen sich die Beratungsstelle, ihre Klient*innen und Mitarbeitenden massiven Einschüchterungsversuchen durch radikale Abtreibungsgegner*innen ausgesetzt.
Die Liga hat sich zuletzt verstärkt für gesetzliche Regelungen in Bezug auf Gehsteigbelästigungen auf Landes- und Bundesebene eingesetzt und verurteilt zutiefst den aktuellen Angriff auf die Beratungsstelle von pro familia. „Die anerkannten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung und des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“, betont Andrea Schaller, Sprecherin der Fachgruppe Frauen und Familie der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen.
Die hessische Landesregierung ist gefordert, hier aktiv zu werden und den Schutzraum rund um die Beratungsstellen abzusichern. Anerkannte Beratungsstellen in Hessen dürfen den Angriffen radikaler Abtreibungsgegner*innen nicht ausgesetzt sein und die ungestörte Beratung und Unterstützung von Beratungssuchenden muss jederzeit sichergestellt werden.