Einblick: Mitgliedseinrichtungen
Für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung
2017 hat Deutschland das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, eingeführt. Basis ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das BTHG wird in vier Reformstufen bis zum Jahr 2024 umgesetzt. Das Gesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben und mehr selbst bestimmen können. Sie sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderungen. Dafür soll jeder die Unterstützung bekommen, die er braucht, ausgerichtet an den Zielen und individuellen Bedarfen des Menschen.
Anhand von verschiedenen Kurzfilmen zeigen wir auf, wie das BTHG in den Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen im Bereich der Eingliederungshilfe umgesetzt wird.