Einblick: Mitgliedseinrichtungen

Für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung

2017 hat Deutschland das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, eingeführt. Basis ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das BTHG wird in vier Reformstufen bis zum Jahr 2024 umgesetzt. Das Gesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben und mehr selbst bestimmen können. Sie sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderungen. Dafür soll jeder die Unterstützung bekommen, die er braucht, ausgerichtet an den Zielen und individuellen Bedarfen des Menschen.

Anhand von verschiedenen Kurzfilmen zeigen wir auf, wie das BTHG in den Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen im Bereich der Eingliederungshilfe umgesetzt wird.

Wie eine Frauenbeauftragte Inklusion unterstützt

Wie können wir das Bundesteilhabegesetz (BTHG) umsetzen und mehr Inklusion schaffen? Wir zeigen am Beispiel der Frauenbeauftragten der Gemeinnützigen Werkstätten Eschwege, wie mehr Inklusion und Gleichberechtigung realis

Teilhabe am Beispiel der Textwerkstatt der bdks

Am Beispiel der "Textwerkstatt - Büro für leichte Sprache" der Baunataler Diakonie Kassel (bdks) zeigt die Diakonie Hessen, wie Inklusion funktionieren kann.

Budget für Arbeit

Aktuell gibt es in Hessen ca. 120 Menschen, die über das Budget für Arbeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen. Wir zeigen, was das Budget für Arbeit ist und wie es Me

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