Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Diakonie Hessen finden Sie hier.
Erläuterungen zur wirtschaftlichen Lage
Wie finanziert sich der Landesverband?
Der Landesverband:
Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen der Kirchen, externe Projektmittel, Bundes- und Landesmittel für diverse Arbeitsgebiete, Lottomittel Hessen, Spenden- und Stiftungsmittel, Erträge aus Vermögen.
Die Betriebsstätten der DH, die unmittelbar soziale Arbeit anbieten (Ev. Fröbelseminar, Ev. Freiwilligendienste):
Überwiegend durch Leistungsentgelte, Zuwendungen der Kirchen, Landesmittel, Bundesmittel, Zuschüsse kommunaler Gebietskörperschaften, Spenden- und Stiftungsmittel.
Wie werden Führungskräfte bezahlt? Welche Regelungen bzw. Grundlagen gibt es hierfür? Wie sieht der Vergleich z.B. mit dem Öffentlichen Dienst aus?
Die Festlegung der Geschäftsführungsverträge obliegt dem Personalausschuss des Aufsichtsrates. Für die beiden Vorstandsmitglieder der Diakonie Hessen wurde eine Vergütung auf der Basis der beamtenrechtlichen Besoldung nach B 3 festgelegt.
Grundlage für die Festlegung war ein besoldungsrechtliches Gutachten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die pfarrerdienstrechtliche Besoldung des Vorstandsvorsitzenden der Diakonie Hessen, welches zu einer Einstufung in die beamtenrechtliche Besoldungsgruppe B 3 kommt. Für das privatrechtlich angestellte Vorstandsmitglied wurde unter Berücksichtigung der abweichenden Angestellten-Sozialversicherung und -Altersvorsorge ein wirtschaftlich vergleichbares Bruttogehalt festgelegt. Dazu wurde ein weiteres Gutachten einer Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft eingeholt, welches die Angemessenheit bestätigt hat.
Die Bereichs-, Abteilungs- und Stabsstellenleitungen werden tariflich nach AVR.HN oder AVR.KW bezahlt.
Werden weitere außertarifliche Leistungen an Führungskräfte gezahlt bzw. geleistet?
Für die beiden Vorstände wird ein Zuschuss zur Rentenversicherung (EZVK Unterstützungskasse) gezahlt, um die Altersvorsorge entsprechend der Besoldungsstufe B 3 zu gewährleisten.
Welche Dienstwagenregelung gibt es im Landesverband?
Im Landesverband der Diakonie Hessen haben beide Vorstände Anspruch auf einen Mittelklasse-Dienstwagen. Referenzgröße ist Volkswagen Passatklasse.
Spenden
Im Jahr 2023 hat die Diakonie Hessen Spenden, Nachlässe und Bußgelder in Höhe von insgesamt 186.343,57 Euro erhalten. Diese Spenden sind entsprechend ihrer Zweckbindung in der Diakonie zum Einsatz gekommen.
Bedeutende Finanzgeber
Juristische Personen, deren Zahlungen im Jahr 2023 mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachten, waren: die beiden Evangelischen Kirchen EKHN und EKKW und das Land Hessen. Es gab keine Zahlungen von natürlichen Personen, die mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausgemacht hätten.
Folgende bedeutende Finanzmittel erhielt die Diakonie Hessen für das Jahr 2023:
Lottomittel Hessen rd. 1.133 T€:
Für diverse Arbeitsgebiete (Flüchtlingsberatung, Migrationsberatung, Bahnhofsmissionen, Straffälligenhilfe), für die Arbeit der Freiwilligendienste sowie für diverse Projektförderungen. Etwa ein Fünftel wird für die verbandliche Arbeit verwendet, rd. vier Fünftel für die unmittelbare soziale Arbeit vor Ort. Ein vom Wirtschaftsprüfer testierter Verwendungsnachweis geht über die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen jährlich an das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration.
Jahresabschluss Testat
Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagerbricht – der Diakonie Hessen wurden von der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwänden geführt, so dass dem Abschluss 2023 am 10. Mai 2024 durch LPS der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.