Wohnungslosigkeit
Die Einkommen vieler Menschen reichen nicht mehr aus, um eigenen Wohnraum zu unterhalten. Gleichzeitig verhindert mangelnder bezahlbarer Wohnraum für viele den Schritt zurück in eine eigene Wohnung.
Fakten zur Wohnungslosigkeit
2024 sind 439.500 Menschen (Jahresgesamtzahl) in Deutschland ohne Wohnung. In Hessen wurden 25.785 Menschen in diesem Jahr in den kommunalen Unterkünften und Einrichtungen zur Übernachtung gezählt. Die Zahl derer, die gänzlich auf der Straße schlafen, wird in Hessen auf über 2.000 geschätzt.
Klar ist: Wer einmal seine Wohnung verloren hat, wird es schwer haben, wieder an bezahlbaren Wohnraum zu kommen. Es zeigt sich, dass viele Menschen trotz regelhaftem Einkommen auf die Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe angewiesen sind. Dies ist unter anderem Ausdruck der zunehmend angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in vielen hessischen Städten.
Die Einkommen vieler Menschen sind nicht mehr ausreichend, um eigenen Wohnraum zu unterhalten. Fehlender bezahlbarer Wohnraum verhindert für viele Menschen daher den Schritt heraus aus der Wohnungslosigkeit.
FAQ - Fragen und Antworten
Rund um die Situation der Menschen, die auf der Straße leben
Unsere Vorschläge an die Landespolitik
Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit
- Umsetzung des Beschlusses der EU-Kommission von 2020, die Obdachlosigkeit in der EU − und damit auch die in Hessen − bis 2030 zu beseitigen.
- Die Entwicklung und Etablierung eines hessischen Aktionsplans, der festlegt, durch welche konkreten Maßnahmen die hessische Landesregierung das Ziel erreichen will. Mit dem Aktionsprogramm „Wohnungslosigkeit überwinden“ hat die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen erste Vorschläge vorgelegt.
- Flächendeckende qualifizierte, sozialarbeiterische Betreuung der Notunterkünfte und deren menschenwürdige standardisierte Ausstattung
Bezahlbaren Wohnraum ausbauen
Unsere Vorschläge:
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Einführung und Umsetzung des sektoralen Bebauungsplans „Wohnraumversorgung“ (§ 9 Abs. 2d BauGB). Insbesondere wirkt das Land auf
- die Kommunen ein, damit nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen einzelne oder alle Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen. Gleiches gilt für Gebäude, bei denen
- sich ein Vorhabenträger dazu verpflichtet, geltende Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung einzuhalten, insbesondere Miet- und Belegungsbindungen.
- Das Land schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit Förderprogramme im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch kumuliert werden können bzw. das Kumulierungsverbot abgeschafft wird.
- Das Land schafft in allen Landkreisen Beratungsstellen für gemeinschaftliches Wohnen nach dem Vorbild der Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen.
- Das Land setzt sich über den Bundesrat und die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales dafür ein, dass die Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII an die tatsächlichen Kosten für Wohnraum angepasst werden und diese abdecken.
- Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften werden unterstützt, um benachteiligte Menschen mit Wohnraum zu versorgen (Fachberatungsstellen, Wohnraumhilfe); das Land wirkt außerdem auf den Bundesrat ein, um die rechtlichen Voraussetzungen für einen gemeinnützigen Wohnungssektor zu schaffen (Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit)
(Stand 2023)