Rahmenbedingungen für mehr Pflegende verändern
Für die Umsetzung eines bedarfsgerechten und fachlich durchdachten Qualifikationsmix brauchen wir kurzfristig eine ausreichende Refinanzierung der aktuell nicht auskömmlichen Altenpflegehilfeausbildung. Die aktuelle Kopffinanzierung muss durch eine Kursfinanzierung ersetzt werden, damit auch bei Ausbildungsabbrüchen der Ausbildungskurs weiterhin refinanziert ist.
Zusätzlich zu den bestehenden Verkürzungsmöglichkeiten empfehlen wir die Etablierung eines Verfahrens für eine Externenprüfung in der Alten- und Krankenpflegehilfe auf Landesebene als regelhafte Möglichkeit (und nicht nur als Einzelfalllösung) zur kurzfristigen Erleichterung auf dem Arbeitsmarkt.
Die Länder können maßgeblich durch einfache und klare Prozesse in den Behörden eine positive Willkommenskultur mitgestalten. Dazu gehören zügigere Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene pflegerische Berufsabschlüsse. Um unnötige Fiktionsbescheide zu verhindern, empfehlen wir einen Erlass, damit Menschen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss die ersten 6 Monate arbeiten können, bis dann die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auch auf den aktuellen Arbeitsstatus aktualisiert ist. Grundsätzlich sollte es ohne zeitliche Begrenzung für Altenpflegehelfer:innen erlaubt sein, nach erfolgreicher Altenpflegehilfeausbildung mit einer Ausbildungsduldung, in der Pflege zu arbeiten.